Ab dem 1. Januar 2024 wird durch das Gesetz für Erneuerbares Heizen der Umstieg auf erneuerbare Energien bei der Installation neuer Heizungsanlagen zur Pflicht. Dieser Schritt ist Teil eines stufenweisen Prozesses, der eine klimafreundliche Wärmeversorgung schrittweise einführt – planbar, kosteneffizient und stabil. Spätestens bis 2045 wird die Nutzung fossiler Energieträger im Gebäudebereich eingestellt, und alle Heizungen müssen zu 100 Prozent auf erneuerbare Energien umgestellt sein.
Die Energiewende im Wärmebereich ist nicht nur ein Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Klimaschutz, sondern auch eine Investition in die Zukunft. Sie fördert die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen, schafft Arbeitsplätze in der erneuerbaren Energiewirtschaft und trägt dazu bei, die Umweltauswirkungen erheblich zu reduzieren. Die bevorstehende Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen ist ein wichtiger Meilenstein auf diesem Weg zu einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Wärmeversorgung.
Heizungswegweiser
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Der Umstieg auf Erneuerbare Energien ist gut für das Klima und schützt vor steigenden Preisen bei Gas und Öl. Erfahren Sie in unserem Heizungswegweiser, welche Schritte jetzt beim Heizen notwendig sind, warum es sinnvoll ist, die alte Gas- oder Ölheizung auszutauschen – und welche Förder- und Beratungsmöglichkeiten es gibt.
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Wer auf eine klimafreundliche Heizung umsteigen möchte, kann mehrere Möglichkeiten nutzen: Um die Vorgaben des Gesetzes für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz) zu erfüllen, stehen verschiedene Erfüllungsoptionen zur Wahl – von der Wärmepumpe bis zur Hybridheizung. Erfahren Sie hier mehr über die Technologien und passende Förderungen.
Förderung
Alle Maßnahmen zum Einbau eines neues Heizsystems werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) wahlweise mit einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit unterstützt.
Wer ab 2024 eine klimafreundliche Heizung einbaut, kann dafür eine Förderung erhalten. Vorgesehen ist eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten. Für den Austausch einer alten fossilen Heizung gibt es bis einschließlich 2028 zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Einkommensabhängig erhalten Haushalte mit einem zu versteuerndem Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich noch einmal einen Bonus in Höhe von 30 Prozent. Die Boni können miteinander kombiniert werden. Die Förderung darf aber 70 Prozent der Kosten nicht übersteigen. Weitere Informationen zur Förderung beim Heizungstausch gibt es hier auf einen Blick.
Die Energieberatung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten können Sie über die Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude (EBW) fördern lassen.
Einen Beratenden in Ihrer Nähe finden Sie auf www.energie-effizienz-experten.de
Für Neubauten steht das Förderprogramm „klimaneutraler Neubau” des BMWSB zur Verfügung.