Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Das trifft auch auf den stark angespannten Wohnungs- und Immobilienmarkt zu. Familien mit Kindern haben dabei andere Bedürfnisse an eine passende Wohnimmobilie als ältere Mitmenschen und Singlehaushalte. Derzeit findet sich aber kaum eine finanzierbare Alternative zur aktuellen Wohnsituation. Der Tausch der eigenen Immobilie oder der Wohnung schafft Abhilfe.
Der Tausch der eigenen vier Wände ist kein neuer Trend auf dem Immobilien- und Wohnungsmarkt. Seit Jahren entstehen immer mehr Onlineportale, die sich als Tauschbörse für Immobiliensuchende verstehen. Aber auch Makler nehmen dieses Modell immer öfter in Ihren Leistungen auf und bringen die perfekten Tauschpartner zusammen.
Tausch von eigenen Immobilien?
Eigentümer, die Haus oder Eigentumswohnung tauschen, sparen sich die aufwendige Suche nach einem neuen Käufer. Es empfiehlt sich einen Makler ins Boot zu holen. Dafür spricht vor allem die enorme Zeitersparnis und die geringere Konkurrenz unter Tauschwilligen. Zudem kann der Makler auf seine umfangreiche Datenbank und Suchaufträge zurückgreifen und so leichter Tauschpartner, die echtes Interesse zeigen, zusammenbringen. Dadurch findet man schneller eine neue Immobilie.
Ablauf eines Immobilientausches
Sobald sich beim Makler interessierte Tauschpartner melden, bekommt der Eigentümer, der den Makler beauftragt hat, alle relevanten Tauschangebote zugeschickt. Ist die passende Immobilie dabei, wird ein Kaufvertrag erstellt und alle relevanten Verkaufsunterlagen zusammengebracht. Der Immobilientausch ist ein ganz normaler Verkauf, wenn auch kein klassischer. Die Tauschpartner kaufen sich Ihre Immobilien gegenseitig ab. Die Differenz zahlt derjenige, der das teurere Haus oder die teurere Wohnung kauft. Auch hier kommen Eigentümer nicht an einer Immobilienbewertung vorbei. Diese wird von einem unabhängigen Dritten, dem Makler, vorgenommen. Am Ende steht nur noch der Termin beim Notar an.
Tausch von Mietwohnungen
Mieter, die Ihre Wohnungen tauschen, nutzen oft Wohnungstauschbörsen im Internet. Haben sich Tauschpartner untereinander geeinigt, dass der Wohnungswechsel vollzogen werden soll, muss eins immer noch bedacht werden: grundsätzlich bestimmt der Vermieter wer neu in eine Wohnung zieht. Der darf keinesfalls übergangen werden. Nicht immer herrscht hier Einigkeit. Es muss rechtlich viel bedacht werden. Daher sollte der Mietvertrag nicht zu früh gekündigt werden.
Interessieren Sie sich für den Tausch Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.homeday.de/de/immobilienverkauf/immobilientausch/#wohnungstausch
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.