Wohnrecht bei Scheidung und Trennung

Bei einer Scheidung gibt es viel zu klären. Wenn eine eigene Wohnung oder ein Haus vorhanden ist, geht es dabei oft um die Frage nach dem Wohnrecht. Doch wer hat wann das Wohnrecht? Und was sollten Eigentümer dabei beachten?

Ehe aus, Hausverkauf?

Nicht unbedingt. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung im Umgang mit Ihrer Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns!

21 32KW Depositphotos 28058203 klein xl 2015 Copyright Wavebreakmedia

 

Wenn sich Ehepaare scheiden lassen möchten, sprechen sich beide Partner sehr oft selbst das Wohnrecht zu. Das endet wiederum oft in Streit. Das verschlimmert die Situation in der Regel und löst vor allem nicht die Frage, wer in der Immobilie bleibt.

Wie das Wohnrecht betrachtet wird, hängt davon ab, ob sich das Ex-Paar noch im Trennungsjahr befindet oder die Scheidung bereits vollzogen ist. Das Familiengericht hat im Streitfall aber immer das letzte Wort.

Wohnrecht während des Trennungsjahres

Wenn es um das Wohnrecht der bisher gemeinsam genutzten Immobilie geht, gilt die Faustregel: Gleiche Wohn- und Nutzrechte für alle. Auch wenn nur einer der beiden Ex-Partner im Grundbuch steht. Das betrifft aber nur das Trennungsjahr. Kann sich das Ex-Paar nicht darauf einigen wer auszieht, gibt es zwei Möglichkeiten.

Entweder trifft der Familienrichter die Entscheidung oder die Trennung innerhalb der Immobilie. Das betrifft nur die Räume, wie beispielsweise das Schlafzimmer, wo eine Einzelnutzung möglich ist. Das Badezimmer, die Küche und der Hausflur können beide Ex-Partner dennoch weiterhin gemeinsam nutzen.

Egal wie zerstritten das Ex-Paar ist, es ist nicht empfehlenswert das Türschloss auszutauschen oder den anderen der Wohnung oder des Hauses zu verweisen. Das bringt oft rechtliche Folgen mit sich.

Wenn die Scheidung vollzogen ist

Ist einer der Ex-Partner der Alleineigentümer der Immobilie, kann dieser dem anderen das Haus oder die Wohnung vermieten. Die vereinbarte Miete, die ortsübliche Bedingungen verlangt, kann auch auf den Ehegattenunterhalt Einfluss haben.

In besonderen Fällen kann das Gericht dem Ex-Partner, der nicht im Grundbuch steht, das alleinige Wohnrecht erteilen. Das trifft aber nur zu, wenn diesem Ex-Partner bei einem Auszug unbillige Härte bevorsteht. Ein solcher Grund ist beispielsweise ein zu schlechter Gesundheitszustand.

Sind beide Ex-Partner Eigentümer der Immobilie, kann einer der Partner den Anteil des anderen übernehmen. Ist das für das Ex-Paar keine Lösung, bleibt meist nur der Verkauf. Die Teilungsversteigerung durch das Amtsgericht hat mehr Nachteile für die Eigentümer und sollte vermieden werden.

Sind Sie sich unsicher, was mit Ihrer Scheidungsimmobilie passieren soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © AndreyPopov/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Warum Sie jetzt eine Immobilie kaufen sollten

Wir leben in turbulenten Zeiten. Nach Corona ereilte uns die Nachricht vom Ukraine-Krieg. Unsicherheit und Angst sind seit Jahren unsere treuen Begleiter. Aktuell macht die hohe Inflation den Bürgern zu schaffen. Daneben stehen Immobilienpreise auf dem Höchststand. Und auch die Europäische Zentralbank ist Häuslebauern nicht mehr gnädig gestimmt: Die Zinsen sind merklich gestiegen. Da brennt…

Weiterlesen

Horror Massenbesichtigung: So kriegen Sie trotzdem Ihre Traumwohnung

Sie haben die Traumwohnung eigentlich schon gefunden. Das Problem: Sie sind nicht der einzige Interessent. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Chancen erhöhen, vom Vermieter oder Verkäufer am Ende auch ausgewählt zu werden. Mit diesen […]

Weiterlesen

Drohnenvideos: Ihr Mehrwert bei der Immobilienvermarktung

Was 360-Grad-Besichtigungen für Innenräume sind, das sind Drohnenvideos für außen. Sie erlauben es Interessenten, einen umfassenden Eindruck von der Immobilie und vom umliegenden Gelände zu gewinnen, ohne ihr Wohnzimmer zu verlassen. Gerade in Pandemiezeiten ist […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Andreas Schmelzer

Geschäftsführer
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 schmelzer@greens-immobilien.de

Oliver Krämer

Geschäftsführer
Ratingen

02102 1465714 kraemer@greens-immobilien.de

David Wessel

Immobilienmakler
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 wessel@greens-immobilien.de

Martina Zach

Immobilienmaklerin
Ratingen

02102 1465714 zach@greens-immobilien.de

Lorenz Schmelzer

Garten - und Landschaftsbauer
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 lorenz@greens-immobilien.de

Francesca Korf

Art Director
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 korf@greens-immobilien.de

Leopold

Chief Happiness Officer
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66

Maximilian Kern

Immobilienmakler
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 kern@greens-immobilien.de

Vanessa Louven

Assistenz in Elternzeit
Ratingen

02102 1465714 louven@greens-immobilien.de

Tim Fritzer

Immobilienkaufmann in Ausbildung

0208 883 555 66 fritzer@greens-immobilien.de

Viktoria Sonntag

Werkstudentin

0208 883 555 66 sonntag@greens-immobilien.de

Franziska Kroll

Assistenz
Ratingen

02102 146 57 14 kroll@greens-immobilien.de

Danny Niemann

Immobilienmakler
Ratingen

02102 146 57 14 niemann@greens-immobilien.de

Anja Schuster

Immobilienmaklerin
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 schuster@greens-immobilien.de
Call Now Button