Was Makler dürfen und was nicht

Die Rechtsprechung gibt den Takt vor. Auch bei Immobiliengeschäften, in die ein Makler involviert ist. Welche Kosten dürfen verlangt werden? Was ist in einem Maklervertrag verboten? Damit Sie zu einem guten Abschluss kommen, beantworten wir Ihnen diese Fragen im folgenden Beitrag.

Wer haftet bei falschen Angaben im Exposé?

Der Auftraggeber und der Makler können bei Fehlern im Exposé haftbar gemacht werden. Der Verkäufer darf keine falschen Informationen an den Makler geben. Redet der Immobilienprofi das Verkaufsobjekt bei Interessenten schön, droht Schadensersatz, weil er so die Pflicht verletzt, Interessenten ordentlich zu beraten.

Darf eine Reservierungsgebühr erhoben werden?

Ohne eine eindeutige schriftliche Vertragsvereinbarung darf eine Reservierungsgebühr nicht erhoben werden und ist rechtlich auch nicht zulässig. Steht  eine Reservierungsgebühr im Maklervertrag, ist diese nach erfolgreichem Abschluss mit dem Honorar des Immobilienprofis zu verrechnen.

Wenn das Zuhause nicht passt, wird es passend gemacht.

Egal ob größer oder kleiner - wir helfen Ihnen, ein Zuhause zu finden, das zu Ihnen passt.

 

Erhält der Kaufinteressent die Immobilie auch mit der Reservierung nicht, ist der Makler seit 2023 dazu veranlasst, die gezahlte Gebühr zurückzuerstatten. Für eine Reservierung zu zahlen, ist noch keine Garantie das Objekt auch zu erwerben. Am Ende entscheidet immer noch der Eigentümer, an wen er verkaufen möchte.

 Wie weit darf ein Alleinauftrag gehen?

 2020 urteilte der Bundesgerichtshof, dass der Makler sich im Alleinauftrag nur maximal sechs Monate exklusive Vermittlungsrechte sichern darf. Länger oder gar unbegrenzt darf die Vertragslaufzeit demnach nicht sein. In dem vereinbarten angemessenen Zeitraum darf der Auftraggeber seine Immobilie nicht über einen anderen Makler verkaufen. Kündigt der Kunde nicht rechtzeitig, kann der Vertrag um maximal drei Monate verlängert werden.

Wann muss die Provision oder Courtage gezahlt werden?

Die Provision fällt erst an, wenn der Eigentümerwechsel erfolgreich über die Bühne gegangen ist. Ein Makler darf daher nicht vertraglich festschreiben, dass seine Provision auch gezahlt werden muss, wenn der Verkauf scheitert. Aber es dürfen andere Kosten verlangt werden.

Reise- und Portokosten, die der Makler nachweisen  muss, dürfen dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Ausgeschlossen davon sind  die entstandenen Druck- und Versandkosten des Exposés. Die Kosten für die Analyse des Verkaufspreises dürfen ebenso wenig an den Kunden weitergegeben werden.

Wird ein Objekt erfolgreich verkauft, ist eine Courtage zu zahlen. Die Höhe ist gesetzlich nicht geregelt. Meist sind es aber 7,14 Prozent des Kaufpreises. Die Kosten können sich beide Parteien maximal zur Hälfte teilen, sofern diese übertragen wurden. Die Courtage ist nicht mit der Provision zu verwechseln.

Sie suchen Unterstützung bei der Vermarktung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © AndrewLozovyi/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Scheidung: warum nicht das Nestmodell?

Eine Scheidung sollte vor allem für die Kinder so angenehm wie möglich über die Bühne gehen. Das sogenannte Nestmodell soll genau das erreichen. Die Kinder bleiben in der gemeinsamen Immobilie und die Eltern leben dort […]

Weiterlesen

So heizen Sie im Winter richtig!

In Ihrem Zuhause soll es richtig schön warm sein, weil es draußen eisig kalt geworden ist? Wenn die Jahresabrechnung für die Heizung kommt, folgt der Schock über die hohen Kosten. Denn Heizen verbraucht ganze 70 […]

Weiterlesen

Wie ticken die Geschlechter beim Immobilienkauf ?

Dass Männer und Frauen nicht vom selben Planeten stammen, ist eine schlimme Floskel. Wenn es allerdings um Immobilien geht, steckt in dem Klischee viel Wahres drin. Zumindest, wenn man der Studie des Schweizer Kreditunternehmen „Credit […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Andreas Schmelzer

Geschäftsführer
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 schmelzer@greens-immobilien.de

Oliver Krämer

Geschäftsführer
Ratingen

02102 1465714 kraemer@greens-immobilien.de

David Wessel

Immobilienmakler
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 wessel@greens-immobilien.de

Martina Zach

Immobilienmaklerin
Ratingen

02102 1465714 zach@greens-immobilien.de

Lorenz Schmelzer

Garten - und Landschaftsbauer
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 lorenz@greens-immobilien.de

Francesca Korf

Art Director
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 korf@greens-immobilien.de

Leopold

Chief Happiness Officer
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66

Maximilian Kern

Immobilienmakler
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 kern@greens-immobilien.de

Vanessa Louven

Assistenz in Elternzeit
Ratingen

02102 1465714 louven@greens-immobilien.de

Tim Fritzer

Immobilienkaufmann in Ausbildung

0208 883 555 66 fritzer@greens-immobilien.de

Viktoria Sonntag

Werkstudentin

0208 883 555 66 sonntag@greens-immobilien.de

Franziska Kroll

Assistenz
Ratingen

02102 146 57 14 kroll@greens-immobilien.de

Danny Niemann

Immobilienmakler
Ratingen

02102 146 57 14 niemann@greens-immobilien.de

Anja Schuster

Immobilienmaklerin
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 schuster@greens-immobilien.de
Call Now Button