Kein Stress mit den Nachbarn beim Wohnungsverkauf

Nachbarn können ziemlich nervig sein – und das selbst noch, wenn Sie bereits ausziehen und Ihre Wohnung verkaufen wollen. Denn je nach Vereinbarung können sie Ihnen laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) auch bei der Käufersuche einen Strich durch die Rechnung machen. Doch wie verkaufen Sie Ihre Wohnung ganz ohne Stress?

Die Regelung, die für Sie problematisch werden könnte, nennt sich Veräußerungsbeschränkung. In vielen Eigentümergemeinschaften sind Sie davon jedoch gar nicht betroffen. Ein Blick in die Gemeinschaftsordnung oder das Grundbuch lohnt sich. Dort muss eine Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG nämlich festgehalten werden. Wenn das nicht der Fall ist, können Ihre Nachbarn sich noch so sehr über Ihre Kaufinteressenten beschweren – ein Mitspracherecht haben Sie nicht. Das gilt auch, wenn diese Einschränkung nur in der Gemeinschaftsordnung steht. Erst durch den Eintrag ins Grundbuch wird die Veräußerungsbeschränkung rechtskräftig.

Sollte das der Fall sein, ist die Zustimmung der restlichen Eigentümer bei einem Verkauf unerlässlich. Erst wenn dies vorliegt, ist der Vertrag, den Sie mit Ihrem Käufer abschließen auch tatsächlich wirksam. Der § 12 WEG dient nämlich dem Zweck, den restlichen Eigentümern die Möglichkeit zu geben, den Kauf einer Wohnung durch einen als problematisch eingestuften Interessenten zu verhindern.

Aber keine Angst: Ihr spießiger Nachbar, dem sowohl Familien mit Kindern als auch Singles, die ständig Partys feiern, zu laut sind, kann nicht grundlos jeden Interessenten ablehnen. Um vom § 12 WEG Gebrauch zu machen, muss nämlich ein einschlägiger Grund vorliegen. Außerdem ist die Meinung eines einzelnen Nachbarn meist auch nicht ausschlaggebend für den Entscheid. Es gibt insgesamt drei verschiedene Verfahren, wie die Eigentümergemeinschaft über den Verkauf entscheiden kann. Welches davon zutrifft, sollte ebenfalls im Grundbuch festgehalten sein.

  1. Alle Mitglieder entscheiden über den Verkauf
  2. Eine Mehrheitsentscheidung entscheidet über den Verkauf
  3. Nur die Hausverwaltung entscheidet über den Verkauf

Bevor Sie mit dem Verkaufsprozess Ihrer Wohnung beginnen, empfiehlt es sich zu prüfen, ob Sie von einer Veräußerungsbeschränkung betroffen sind und wie über diese entschieden wird. Sonst können Sie spätestens beim Notartermin eine böse Überraschung erleben. Es empfiehlt sich daher, einen Immobilienexperten mit dem Verkauf Ihrer Wohnung zu betreuen. So haben Sie jemanden, der sich rechtlich auskennt und Ihnen bei der Auswahl des richtigen Käufers hilft. Denn wenn Sie einen passenden Kaufinteressenten finden, wird es den restlichen Eigentümern schwerfallen stichhaltige Argumente gegen den Verkauf zu finden.

Sie wollen Ihre Wohnung im Mehrfamilienhaus verkaufen und dabei keinen Fehler machen? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite.

Foto: © vicnt

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Großstädte der Zukunft: Was tun gegen den Wohnraummangel?

Ob Berlin, München oder Frankfurt. Bezahlbarer Wohnraum in den Metropolen wird knapp. Immer mehr Menschen zieht es in die Großstadt. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Alleine in Berlin fehlen laut aktuellem Marktbericht […]

Weiterlesen

Wozu benötigt man einen Erbschein?

Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten diese jetzt verkaufen. Ein notariell beglaubigtes Testament liegt nicht vor und damit auch kein Nachweis über Ihr Erbe. In einem solchen Fall benötigen Sie einen Erbschein. Liegt kein […]

Weiterlesen

Eigentumswohnung: Mein Balkon gehört allen

Eigentum ist nicht gleich Eigentum, wenn es um den Balkon einer Eigentumswohnung geht. Eigentümer möchten es sich auf dem Balkon nach dem eigenen Geschmack gemütlich machen. Besonders beliebt sind dabei Sichtschutz, Blumenkästen und rankende Pflanzen. […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Andreas Schmelzer

Geschäftsführer
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 schmelzer@greens-immobilien.de

Oliver Krämer

Geschäftsführer
Ratingen

02102 1465714 kraemer@greens-immobilien.de

Martina Zach

Immobilienmaklerin
Ratingen

02102 1465714 zach@greens-immobilien.de

Lorenz Schmelzer

Garten - und Landschaftsbauer
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 lorenz@greens-immobilien.de

Francesca Korf

Art Director
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 korf@greens-immobilien.de

Leopold

Chief Happiness Officer
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66

Tim Fritzer

Immobilienmakler
Ratingen

02102 1465714 fritzer@greens-immobilien.de

Danny Niemann

Immobilienmakler
Ratingen

02102 146 57 14 niemann@greens-immobilien.de
Call Now Button