Haus verkaufen, Haus entrümpeln – mit Profis geht beides leichter!

Zum Trauern um ihren Großvater ist Katja noch gar nicht richtig gekommen. Der Großvater hat ein Haus hinterlassen – und zahlreiche Erben. Schnell einigte sich die Erbengemeinschaft darauf, die Immobilie zu verkaufen, um das Erbe besser teilen zu können. Zusammen mit ihren Geschwistern Sina und Ralf erklärte sich Katja bereit, sich um die Auflösung des Haushalts und den Verkauf zu kümmern. Doch wieviel Arbeit damit verbunden war, wurde ihr erst nach und nach klar.

Für den Verkauf des Hauses haben sich die drei Geschwister zum Glück gleich einen Profi gesucht. Katja dachte erst, sie müsste nur ein Inserat aufgeben und warten, dass sich Interessenten melden. Aber Sina hat Jura studiert. Sie wusste, dass man als Erstes ein professionelles Wertgutachten braucht, um einen Verkaufspreis festzulegen, an dem dann auch die Miterben nicht herumnörgeln können. Also haben sie einen Qualitätsmakler beauftragt, und der scheint seinen Job gut zu machen.

Entrümpeln kostet viel Zeit und Kraft

Die Immobilie könnte also sehr bald einen Käufer finden – da wird es höchste Zeit, mit dem Aufräumen und Entrümpeln voranzukommen. Doch das ist viel zeitaufwändiger als Katja dachte. Sie hat die Haushaltsauflösung in die Hand genommen, weil sie als einzige in der Nähe des verstorbenen Großvaters wohnt. Dafür hat sie sich gleich von allen Miterben einen „Freifahrtschein“ ausstellen lassen, also, dass keiner Ansprüche auf irgendwelche Gegenstände erhebt, die noch in dem Haus sind. Dann hat sie das Klavier verkauft, das klappte noch ganz gut und wurde tatsächlich letzte Woche abgeholt. Die Fotoalben und ein paar persönliche Sachen vom Großvater hat Katja sich mit nach Hause genommen, um sie später ganz in Ruhe anzugucken. Aber jetzt? Wie soll sie bloß all die Bücher sortieren, die Möbel herausräumen und entscheiden, was sie wegwirft und was vielleicht doch noch verwertbar ist? Irgendwann wird ihr klar: sie kann das nicht alles alleine sortieren, und um all die Schätze des Großvaters aufzubewahren, fehlt es ihr ganz einfach an Platz.

Sie braucht ein Entrümpelungsunternehmen, das vom Dachboden bis zum Keller alles leerräumt. Das würde sie selbst rein körperlich schon gar nicht hinbekommen. Allerdings möchte Katja natürlich auch nicht zu viel für die Entrümpelung bezahlen. Ein guter Teil von Großvaters Hausrat müsste ihrer Meinung nach durchaus noch verkäuflich sein. Dadurch sollten sich doch bei einem seriösen Anbieter die Entrümpelungskosten reduzieren, oder? Schwester Sina hat selbst leider gar keine Zeit, sich zu kümmern. Aber sie gibt Katja recht und empfiehlt, Angebote von zwei oder drei verschiedenen Firmen einzuholen. Die müssen auf jeden Fall persönlich vorbeikommen und sich alles ansehen, sagt Sina, sonst können sie die Kosten nicht kalkulieren und schon gar nicht die Verwertbarkeit des Inventars beurteilen. Außerdem soll Katja darauf achten, dass die Firma ihr ein schriftliches Angebot mit einem Festpreis macht. Keinen Kostenvoranschlag, bei dem der tatsächliche Preis am Ende auch um 20 Prozent höher liegen kann. Und noch einen Tipp hat Sina: Es wäre sinnvoll zu überprüfen, ob das Unternehmen über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Eine Firma ohne Haftpflichtversicherung wäre in dieser Branche mit Sicherheit unseriös.

Katja ist froh, dass sie nun weiß, was zu tun ist. Auch wenn ihr Sinas altkluge Ratschläge früher immer auf die Nerven gingen – Hauptsache, sie kriegt diese Entrümpelung jetzt schnell und einigermaßen günstig über die Bühne. Ist die Entrümpelung geschafft, wird auch der Verkauf bestimmt schnell zu einem guten Abschluss kommen. Dafür sorgt ja zum Glück ein kompetenter Makler!

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Weiterführende Informationen finden Sie hier:

https://www.t-online.de/heim-garten/wohnen/id_75085854/haushaltsaufloesung-fast-alles-laesst-sich-noch-verkaufen.html

https://www.umzugsauktion.de/umzugsunternehmen/haushaltsaufloesung/

https://november.de/ratgeber/todesfall/haushaltsaufloesung/

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © GREENS IMMOBILIEN

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