Gasheizung – neue Pflichten für Eigentümer

Gas ist nach wie vor knapp. Es muss weiterhin gespart werden. Um das zu erreichen, hat der Bundesrat Maßnahmen beschlossen, die seit 1. Oktober 2022 gültig sind. Sie betreffen unter anderem Heizungsanlagen. Was Eigentümer jetzt beachten müssen.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

iStock 177722838 Haus verkaufen

 

Die Verordnung mit dem griffigen Namen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) soll vorläufig zwei Jahre gelten und sieht für private Immobilien Folgendes vor:

  • Gasheizungen müssen jährlich geprüft werden, um niedrige Vorlauftemperaturen und eine Absenkung während der Nacht einzustellen.
  • Für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas ist der sogenannte hydraulische Abgleich verpflichtend. Durch eine optimale Verteilung des Wassers in den Heizkörpern sollen die Heizungen effizienter arbeiten.
  • Ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung müssen ausgetauscht werden.

Bereits am 1. September 2022 trat die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) in Kraft. Sie gilt zunächst für sechs Monate und sieht für private Immobilien Folgendes vor:

  • Klauseln in Wohnungsmietverträgen, die Mieter zum Heizen auf eine bestimmte Mindesttemperatur verpflichten, sind vorübergehend ausgesetzt. Allerdings bleiben Mieter weiterhin verpflichtet, durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden von der Wohnung abzuwenden.
  • Private Schwimm- und Badebecken, egal ob drinnen oder draußen, dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden, außer die Beheizung ist für therapeutische Anwendungen zwingend notwendig.
  • Gasversorger und Eigentümer größerer Wohnimmobilien müssen ihre Kunden beziehungsweise Mieter frühzeitig über den erwarteten Energieverbrauch, dessen Kosten und mögliche Einsparmöglichkeiten informieren.

Mit den beschlossenen Maßnahmen soll das freiwillige Energiesparziel der Europäischen Union von 15 Prozent weniger Gasverbrauch im Vergleich zum durchschnittlichen Verbrauch der vergangenen fünf Jahre bis Ende März 2023 übertroffen werden.

Laut Bundeswirtschaftsministerium müssen nach aktuellem Stand etwa 20 Prozent Gas eingespart werden, „um eine Gasmangellage abzuwenden“. Bisher (Stand: 19. September 2022) konnten bereits fünf bis acht Prozent eingespart werden. Mit der neuen Verordnung sollen weitere zwei bis zweieinhalb Prozent beim Gasverbrauch reduziert werden.

Sie möchten wissen, wie Ihre Heizung den Wert Ihrer Immobilie beeinflusst? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © alexraths/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Außensauna – Ruhe-Oase für den Garten

Nicht jede Immobilie bietet die Möglichkeit, sich einen kleinen Wellnessbereich im Keller zu schaffen. Dennoch möchten manche Hauseigentümer unter keinen Umständen auf diesen Komfort verzichten. Allgemein ist immer mehr ein Trend zu beobachten, der erkennen […]

Weiterlesen

Video: Scheidung mit Kindern und Immobilie: kennen Sie das Nestmodell?

Unter einer Scheidung leiden besonders die Kinder. Denn sie erleben nicht nur die Trennung der Eltern, sondern verlieren auch ihre gewohnte Umgebung, das gemeinsame Zuhause. Mit dem sogenannten „Nestmodell“ sollen die negativen Auswirkungen auf die Kinder verringert werden. Das Nestmodell (englisch Bird Nesting) ist in den vergangenen Jahren für viele Paare in der Scheidung immer…

Weiterlesen

Scheidungsimmobilie: Das Grundbuch verstehen

Der Eigentümer einer Immobilie muss im Grundbuch eingetragen sein. Lässt sich ein Paar scheiden, dem eine gemeinsame Immobilie gehört, kommt es darauf an, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Um die Folgen, die sich daraus ergeben, zu verstehen, ist es wichtig zu wissen, was im Grundbuch steht und wie es aufgebaut ist. Immer wieder…

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Andreas Schmelzer

Geschäftsführer
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 schmelzer@greens-immobilien.de

Oliver Krämer

Geschäftsführer
Ratingen

02102 1465714 kraemer@greens-immobilien.de

David Wessel

Immobilienmakler
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 wessel@greens-immobilien.de

Martina Zach

Immobilienmaklerin
Ratingen

02102 1465714 zach@greens-immobilien.de

Lorenz Schmelzer

Garten - und Landschaftsbauer
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 lorenz@greens-immobilien.de

Francesca Korf

Art Director
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 korf@greens-immobilien.de

Leopold

Chief Happiness Officer
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66

Maximilian Kern

Immobilienmakler
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 kern@greens-immobilien.de

Vanessa Louven

Assistenz in Elternzeit
Ratingen

02102 1465714 louven@greens-immobilien.de

Tim Fritzer

Immobilienkaufmann in Ausbildung
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 fritzer@greens-immobilien.de

Franziska Kroll

Assistenz
Ratingen

02102 146 57 14 kroll@greens-immobilien.de

Danny Niemann

Immobilienmakler
Ratingen

02102 146 57 14 niemann@greens-immobilien.de
Call Now Button