Diese Gesetze muss Ihr Makler kennen

Bei seiner Arbeit bietet ein Makler viele Dienstleistungen rund um Kauf und Verkauf von Immobilien an. Dazu ist ein breites Wissen zu ganz unterschiedlichen Themen notwendig. Ein seriöser und kompetenter Makler kennt zum Beispiel alle Verordnungen und Gesetze, die für die Immobilien- und Wohnwirtschaft vonnöten sind. Ein kleiner Überblick.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

iStock 177722838 Haus verkaufen

 

Damit beim Verkauf oder dem Erwerb einer Immobilie alles rechtlich sicher abläuft, beschäftigt sich ein Makler fortlaufend mit aktuellen Gesetzeslagen. Schließlich geht es darum, Eigentümer und Kaufinteressenten umfassend beraten und sie während des Kaufprozesses kompetent begleiten zu können.

Welche Gesetze der Immobilienwirtschaft gehören zum Wissensrepertoire des Maklers?

Verordnungen und Gesetze, die Ihr Makler kennen muss, sind eine ganze Menge: das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Geldwäschegesetz (GWG), das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG), die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), das Mietrecht, die Betriebskostenverordnung (BetrKV), die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) inklusive des Maklerrechts sowie die Immobilienbewertungsverordnung (ImmoWErtV). Zwei aus dieser langen Liste schauen wir uns genauer an.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Seit dem 1.November gültig, wurde das Gebäudeenergiegesetz eingeführt, um dabei zu helfen, die Klimaziele der Regierung bis 2030 umzusetzen. Vorherige Gesetze wie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) wurden damit ungültig.

Die energetischen Standards des GEG umzusetzen ist Pflicht, wenn eine Immobilie durch Kauf oder Erbe den Besitzer wechselt. Es sei denn, der vorherige Eigentümer hat sich bereits darum gekümmert. Nach dem Kauf eines Altbaus tritt eine zweijährige Frist ein, in der die energetischen Vorgaben umgesetzt werden müssen. Dazu zählt zum Beispiel die Umstellung des Heizungssystems auf erneuerbare Energien oder die Sanierung der Fassade.

Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG)

Dieses Gesetz gibt es schon seit über 50 Jahren: 1971 eingeführt und 2015 abgeändert, regelt es, wann und wie ein Makler eine Provision erhält. Vermittelt jemand beispielsweise preisgebundenen Wohnraum und öffentlich geförderte Wohnungen, erhält er kein Vermittlungsentgelt. Wirtschaftliche Verflechtungen müssen zudem ausgeschlossen sein, ein Makler muss stets unabhängig bei der Wohnungsvermittlung handeln.

Um Fehler zu vermeiden und Bußgelder zu umgehen – die es etwa beim GEG geben kann – ist es auf jeden Fall ratsam, sich einen Experten an die Seite zu holen. Lassen Sie sich von einem Immobilienmakler beraten, der, wie Sie jetzt wissen, ein breites Wissen vorweisen kann und in allen Verkaufslagen kompetent berät.

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen oder / und suchen ein neues Zuhause? Dann beraten und unterstützen wir Sie gern. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © ilixe48 /Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Immobilienbesichtigung – darauf sollten Sie vorher achten

Es hat geklappt: nach langer Suche nach einem neuen Zuhause hat ein Makler Sie eingeladen, um die Immobilie zu besichtigen. Schon sieht man sich als frisch gebackener Eigentümer in neu eingerichteten Räumen auf dem Sofa sitzen. Bevor allerdings der Stift für die Unterschrift unter dem Kaufvertrag gezückt werden kann, ist es noch ein weiter Weg.…

Weiterlesen

So finden Sie den richtigen Preis für Ihre Immobilie

Zu hohe Preise schrecken potenzielle Käufer ab, während ein zu niedriger Preis für Sie von Nachteil ist, da Sie Ihre Immobilie unter Wert verkaufen. Die Kunst ist es, den besten Preis zu finden, der auf […]

Weiterlesen

Die Brennstoffzellenheizung – Das „Heizkraftwerk“ im eigenen Keller

  Die Brennstoffzellenheizung ist mehr als nur eine Heizung, sie ist praktisch ein kleines Heimkraftwerk für das Einfamilienhaus. Anders als herkömmliche Heizungsanlagen erzeugt die Brennstoffzellenheizung nicht nur thermische, sondern auch elektrische Energie, mit der sie […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Andreas Schmelzer

Geschäftsführer
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 schmelzer@greens-immobilien.de

Oliver Krämer

Geschäftsführer
Ratingen

02102 1465714 kraemer@greens-immobilien.de

Martina Zach

Immobilienmaklerin
Ratingen

02102 1465714 zach@greens-immobilien.de

Lorenz Schmelzer

Garten - und Landschaftsbauer
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 lorenz@greens-immobilien.de

Francesca Korf

Art Director
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 korf@greens-immobilien.de

Leopold

Chief Happiness Officer
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66

Tim Fritzer

Immobilienkaufmann in Ausbildung
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 fritzer@greens-immobilien.de

Franziska Kroll

Assistenz
Ratingen

02102 146 57 14 kroll@greens-immobilien.de

Danny Niemann

Immobilienmakler
Ratingen

02102 146 57 14 niemann@greens-immobilien.de
Call Now Button