Warum das Nachlassverzeichnis beim Immobilienerbe wichtig ist

Was gehört eigentlich alles zum Erbe? Immer wieder hinterlassen Verstorbene etwas, von dem die Erben gar nichts wissen. Das reicht vom teuren Schmuckstück über Aktien bis hin zu Grundstücken. Gelegentlich gehören auch Schulden dazu. Für einen Überblick und als Entscheidungshilfe, ob das Erbe angenommen oder besser ausgeschlagen werden sollte, dient das Nachlassverzeichnis. Doch was müssen Erblasser bei der Erstellung beachten?

Vor allem wenn es viel zu vererben gibt, ist ein Nachlassverzeichnis sinnvoll. Dabei ist es ratsam, mit der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses frühzeitig zu beginnen. Denn je größer das Erbe ist, desto umfangreicher und zeitaufwendiger ist die Erstellung des Nachlassverzeichnisses. Für Erben ist die Situation schwierig, wenn es kaum oder gar keine geordneten Unterlagen gibt.

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

Wie gehe ich mit der Situation um? Wir beraten Sie und finden gemeinsam eine Lösung. Melden Sie sich!

Testament iStock 832576118 klein Copyright djedzura

 

Wann ist ein Nachlassverzeichnis nötig?

Wenn es nicht so viel zu vererben gibt oder die Erben wissen, was sie erben, ist ein Nachlassverzeichnis nicht nötig. Es gibt aber Situationen, in denen darauf nicht verzichtet werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Erblasser jemanden beauftragt hat, seinen letzten Willen auszuführen. Ein Testamentsvollstrecker muss den Erben ein Nachlassverzeichnis übergeben. Ebenso muss es erstellt werden, wenn Steuern auf das Erbe anfallen. Denn dann verlangt das Finanzamt eine Übersicht über das Erbe. Ebenso können Erbberechtigte, denen ein Pflichtteil zusteht, eine Übersicht verlangen. Hinterlässt der Verstorbene Schulden, können auch Gläubiger ein solches Schriftstück verlangen.

Wann muss das Nachlassverzeichnis notariell beglaubigt sein?

Genügt einem Erben, dem ein Pflichtteil zusteht, das „einfache“ Nachlassverzeichnis nicht, muss nach § 2314 BGB der Notar das Nachlassverzeichnis beglaubigen. Hat der Erblasser kein Nachlassverzeichnis erstellt, muss es in diesem Fall auch noch erstellt werden. Dabei darf sich der Notar allerdings nicht allein auf die Angaben aller Erben verlassen, sondern muss selbst nachforschen. Hierfür kontaktiert er auch Geldinstitute und Versicherungen. Diese mühevolle und zeitaufwendige Dienstleistung muss von den Erben bezahlt werden. Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert.

Was steht im Nachlassverzeichnis, wenn eine Immobilie vererbt wurde?

Wie Geldvermögen und andere Vermögenswerte gehören auch Immobilien ins Nachlassverzeichnis. Inklusive aller dazugehörigen Angaben. Bei vermieteten Immobilien müssen auch die Mieter sowie die Mietverträge aufgelistet werden.

Was die Immobilie im Nachlassverzeichnis betrifft: Ein lokaler Qualitätsmakler kann durch seine jahrelange Erfahrung Erblassern und Erben helfen. Darüber hinaus ist er mit Notaren in der Region vernetzt und kann Eigentümer professionell beraten.

Sind Sie sich unsicher, was mit Ihrer Erbimmobilie geschehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © urfingus/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

360-Grad-Rundgang: praktisch, zeitsparend, qualifizierend

Mit einem 360-Grad-Rundgang sparen Sie sich Zeit und Nerven. Interessenten, die sich für Ihre Immobilie interessieren, können sich mit dieser Möglichkeit schnell und unkompliziert einen Eindruck verschaffen. Einen weiteren Vorteil nutzen Makler: sie nehmen die 360-Tour auch, um Interessenten zu qualifizieren. Davon können Sie als Verkäufer nur profitieren. Ein 360-Grad-Rundgang ist eine bequeme, rein digitale…

Weiterlesen

Immobilie als Sozialhilfeempfänger erben

Wer Arbeitslosengeld II (ALG II) oder umgangssprachlich Hartz IV bezieht und eine Immobilie erbt, muss einiges beachten. Denn das Jobcenter macht es den finanziell bedürftigen Erben nicht leicht. Wer zu wenig finanzielle Mittel hat, um […]

Weiterlesen

Video: Umzug ins Seniorenheim – was passiert mit meiner Immobilie

Wer eine Immobilie kauft, plant meist, bis zum Ende seines Lebens darin wohnen zu bleiben. Doch im Alter stellen viele Eigentümer fest, dass sich ihre Bedürfnislage verändert hat. Die früheren Kinderzimmer werden kaum noch genutzt, das Treppensteigen und die Gartenpflege fallen immer schwerer. In diesen Situationen entscheiden sich viele Eigentümer für einen Umzug ins Seniorenheim.…

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Andreas Schmelzer

Geschäftsführer
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 schmelzer@greens-immobilien.de

Oliver Krämer

Geschäftsführer
Ratingen

02102 1465714 kraemer@greens-immobilien.de

David Wessel

Immobilienmakler
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 wessel@greens-immobilien.de

Martina Zach

Immobilienmaklerin
Ratingen

02102 1465714 zach@greens-immobilien.de

Lorenz Schmelzer

Garten - und Landschaftsbauer
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 lorenz@greens-immobilien.de

Francesca Korf

Art Director
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 korf@greens-immobilien.de

Leopold

Chief Happiness Officer
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66

Maximilian Kern

Immobilienmakler
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 kern@greens-immobilien.de

Vanessa Louven

Assistenz in Elternzeit
Ratingen

02102 1465714 louven@greens-immobilien.de

Tim Fritzer

Immobilienkaufmann in Ausbildung
Mülheim an der Ruhr

0208 883 555 66 fritzer@greens-immobilien.de

Franziska Kroll

Assistenz
Ratingen

02102 146 57 14 kroll@greens-immobilien.de

Danny Niemann

Immobilienmakler
Ratingen

02102 146 57 14 niemann@greens-immobilien.de
Call Now Button